Was bedeutet Barrierefreiheit?
"Als barrierefrei definiert das Gesetz
- bauliche und sonstige Anlagen
- Verkehrsmittel
- technische Gebrauchsgegenstände
- Systeme der Informationsverarbeitung
- andere gestaltete Lebensbereiche
wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise (ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe) zugänglich und nutzbar sind" (Sozialministeriumsservice).
"Mit 1. Jänner 2006 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in Kraft getreten. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen" (Wirtschaftskammer Österreich).
Barrierefreiheit: Nachlesen und Umsetzen
Barrierefreies Bauen und Wohnen
- Homepage Help.gv.at - Bundeskanzleramt Österreich
- Homepage Sozialministeriumservice
- Handbuch BARRIERE:FREI! des Sozialministerium
- Homepage Öst. Behindertenrat - Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs
Barrierefreie Mobilität
- Homepage Barrierefreiheit im Verkehr des Verkehrsministeriums
- Broschüre Barrierefreiheit und Verkehr des Verkehrsministeriums
Barrierefreie Arbeit und Wirtschaft
- Netzwerk Diversity - Plattform der Wiener Wirtschaft
- Homepage Treppenlifte-Informationen
- NEBA Betriebsservice als Beratungsstelle zum Thema Behinderung/Barrierefreiheit in Unternehmen
- Information Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten der Arbeitsinspektion
Barrierefreie Kommunikation und Information
- Broschüre Barrierefreie Kommunikation der Wirtschaftskammer Wien
- 5 Tipps zur barrierefreien Kommunikation im Bildungsbereich von erwachsenenbildung.at
- Homepage Freak Online