Menschen mit Behinderung in Österreich
Laut UN-Behindertenrechtskonvention gehören zu den Menschen mit Behinderung jene Personen, „die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ (Details: hier).
Laut Statistik Austria sind in Österreich 18,4 Prozent der Wohnbevölkerung ab 15 Jahren dauerhaft (sprich: länger als ein halbes Jahr) eingeschränkt. Das sind hochgerechnet 1,34 Mio. Personen.
- Rund 1,0 Mio. Personen (14,1 Prozent der österreichischen Bevölkerung ab 15 Jahren in Privathaushalten) sind von Problemen mit der Beweglichkeit betroffen. 0,5 Prozent der Bevölkerung sitzt im Rollstuhl.
- 7,3 Prozent der österreichischen Bevölkerung ab 15 Jahren in Privathaushalten (rund 534.000 Personen) berichteten über mehr als eine Beeinträchtigung.
- 3,0 Prozent der österreichischen Bevölkerung ab 15 Jahren in Privathaushalten (rund 216.000 Personen) haben Probleme mit dem Sehen.
- 2,1 Prozent der österreichischen Bevölkerung ab 15 Jahren in Privathaushalten (rund 157.000 Personen) haben Probleme beim Hören.
- Geistige Probleme oder Lernprobleme betreffen 0,8 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren in Privathaushalten (rund 60.000 Personen)
- Probleme beim Sprechen haben 0,4 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren in Privathaushalten (rund 26.000 Personen).
- Laut ÖGSDV (Österreichische Gebärdensprach-DolmetscherInnen- und -ÜbersetzerInnen-Verband) sind von den 450.000 Menschen, die in Österreich aufgrund einer Hörbehinderung in der Kommunikation mit anderen beeinträchtigt sind rund 8.000 bis 10.000 Menschen gehörlos (Quelle: www.oegsdv.at/web/gehoerlosigkeit/).
- Laut Touchdown21 leben in Österreich etwa 9.000 Menschen mit Trisomie 21 (Quelle: https://touchdown21.info/de/seite/20-faq/article/286-wie-viele-menschen-mit-down-syndrom-leben-in-oesterreich.html).
Gesetze
In Österreich ist die UN-Behindertenrechtskonvention (hier) seit 26. Oktober 2008 in Kraft. Damit bemüht sich die Republik verstärkt um eine Politik, in der Gleichstellung im Fokus steht. Menschen mit Behinderung sollen nicht länger als Fürsorgebedürftige angesehen werden, die integriert werden müssen. Im Fokus stehen seitdem die Barrieren. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen machen klar, dass es nicht am Menschen mit Behinderung liegt, sondern an den Rahmenbedingungen, die Menschen an der Teilhabe in der Gesellschaft hindern. Österreich brachte dazu 2008 und 2017 eine umfangreiche Dokumentation über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen heraus.
- Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Österreich (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG): hier.
- Bericht der Bundesregierung zur Lage der behinderten Menschen in Österreich: hier.
- Nationaler Aktionsplan Behinderung - als Strategie des Bundes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: hier.
Diese Gesetze kannst du auch auf RECHTleicht.at (hier) in LL und Gebärdensprache nachlesen.
Inklusion
Inklusion beschreibt, wie wir als Mitglieder der Gesellschaft leben möchten: In einem Miteinander, in dem keine Person ausgeschlossen wird. Jeder Mensch ist ein anerkannter Teil der Gesellschaft. Unabhängig von Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung oder Lebensalter. Alle Menschen sind verschieden. Die Gesellschaft profitiert von der Vielfalt der Einzelnen.
Bürgerinnen und Bürger in einer inklusiven Gesellschaft leben selbständig und eigenverantwortlich. Alle Personen haben Aufgaben und Pflichten, denen sie nachkommen sollen. Sie alle haben auch die gleichen Rechte, zum Beispiel auf inklusive Bildung und gesellschaftliche Teilhabe.
Quelle: Lebenshilfe Österreich (2022).